Deutschland ändert ständig die gesetzlichen Bestimmungen, um ausländische Arbeitskräfte leichter auf den deutschen Arbeitsmarkt zu bringen. Alles, um die Zahl der Arbeitskräfte aus dem Ausland in Deutschland zu erhöhen, denn viele Stellen bleiben aufgrund von Fach- und Arbeitskräftemangel unbesetzt. Und das kann das Wirtschaftswachstum dauerhaft hemmen.
Die Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern ist sowohl für Deutschland als auch für die Arbeitskräfte aus dem Ausland von Vorteil. Nachfolgend haben wir aufgelistet, wer als qualifizierte Arbeitskraft in Deutschland gelten kann und welches die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für die Arbeit als ausländische Arbeitskraft in Deutschland sind.
Qualifizierte ausländische Arbeitskräfte nach deutschem Recht
Um legal in Deutschland arbeiten zu können, müssen ausländische Arbeitskräfte zunächst die folgenden Bedingungen erfüllen:
Es ist zwingend erforderlich, dass sie einen von der zuständigen Behörde in Deutschland offiziell anerkannten ausländischen Abschluss haben.
Sie brauchen einen Vertrag oder ein Stellenangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland, in deiner Branche.
Sie müssen keine EU-Bürger sein.
Anders als jetzt konnten vor 2020 nicht-europäische Staatsangehörige nicht in Positionen arbeiten, die mit deutschen Staatsangehörigen und europäischen Bürgern besetzt werden können, aber das ist ab 2020 nicht mehr der Fall.
Rechtliche Anforderungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland
Aufenthaltserlaubnis:
Jeder Nicht-EU-Bürger braucht eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten.
Nicht jeder EU-Bürger braucht eine Aufenthaltserlaubnis, aber es ist notwendig, bei den örtlichen Behörden gemeldet zu sein.
Nicht-EU-Bürger benötigen ein Arbeitsvisum, um nach Deutschland einzureisen und dort zu arbeiten.
Arbeitsvisum:
Nicht-EU/EWR-Bürger benötigen für die Einreise nach Deutschland zur Ausübung einer Beschäftigung ein Arbeitsvisum. Voraussetzung für die Erteilung eines Arbeitsvisums ist häufig ein Arbeitsvertrag oder ein gültiges Stellenangebot.
Visum zur Arbeitssuche:
Einige Nicht-EU/EWR-Bürger können ein Arbeitsvisum beantragen.
Ab 2020 besteht für Nicht-EU-Bürger die Möglichkeit, für maximal 6 Monate zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen.
Um ein Visum beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt und Kenntnisse der deutschen Sprache auf B1-Niveau. Dieses Visum erlaubt 10 Stunden Arbeit pro Woche. Kranken- und Sozialversicherung:
Die Krankenversicherung ist für ausländische Arbeitnehmer ebenso obligatorisch wie für deutsche Einwohner. Ausländische Arbeitnehmer sind auch in das deutsche Sozialversicherungssystem einbezogen.
Steueridentifikationsnummer: Jeder Arbeitnehmer muss für steuerliche Zwecke eine Steueridentifikationsnummer haben.
Sprachkenntnisse: Die meisten Berufe verlangen von den ausländischen Arbeitskräften einen Nachweis über die Kenntnis der deutschen Sprache.
Mindestlohnbestimmungen: Die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften in Deutschland ist für alle Arbeitskräfte, auch für ausländische Arbeitskräfte, verpflichtend.
Arbeitszeiten und -Bedingungen: Die deutschen Arbeitszeiten und -Bedingungen sind durch das Arbeitsrecht geregelt. Ausländische Arbeitskräfte müssen diese respektieren und einhalten.
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