Zeitarbeit Türkei

Arbeitnehmerüberlassung Türkei

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Arbeiter aus der Türkei gesucht? Wir vermitteln Leiharbeiter & Subunternehmer

Wollen Sie als deutsche Unternehmen sich Arbeiter aus der Türkei holen? Leiharbeiter oder Subunternehmer? Die wirtschaftliche Bedeutung von Leiharbeitern & Subunternehmen aus EU Ländern nimmt dauernd zu. Es gibt verschiedene Gründe, warum deutsche Unternehmen nach Arbeitskräften aus dem europäischen Ausland suchen. Türkische Staatsangehörige können eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und von aufenthaltsrechtlichen Sonderbestimmungen profitieren. Sie gelten zwar als Drittstaatsangehörige, erwerben aber ein Aufenthaltsrecht, sofern sie die Voraussetzungen aus dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei erfüllen.

Vorteile der Leiharbeit aus der Türkei

Leiharbeit – auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit bezeichnet – hat in den meisten Ländern Osteuropas wie Türkei, Polen, Tschechien, Slowakei, in den letzten Jahren einen Boom erlebt. Aufgrund des flexiblen Arbeitseinsatzes kann der Entleiher (kurzfristig) die Anzahl von Arbeitskräften aufstocken. So können beispielsweise Produktionsspitzen oder ein saisonal bedingtes erhöhtes Arbeitsaufkommen bewältigt werden, ohne eine langfristige Bindung an Arbeitnehmer. So lassen sich Risiken, die mit den Angestellten Verhältnissen verbunden sind, vermeiden. 

Wir vermitteln Arbeitskräfte aus der Türkei

Wollen Sie Arbeiter aus der Türkei holen? Wir vermitteln deutschen Arbeitgebern zuverlässige und motivierte Arbeiter aus der Türkei, Polen, Tschechien und anderen EU Ländern für die Bereiche Elektrotechnik, Maschinenbau, Schlosserarbeiten, Baugewerbe, Heizung & Sanitär oder der Industrie. Mit qualifizierter Zeitarbeit  und Subunternehmen aus der Türkei können deutsche Unternehmen Ihr Personalproblem lösen.  

Als erfahrener Personalvermittler Osteuropa bieten wir Ihnen motivierte Arbeitskräfte aus EU und Osteuropa als Subunternehmer Schlosser, Schweißer, Elektriker für Industriemontagen, Monteure, Solartechniker oder Fachkräfte im Maschinen- und Anlagenbau für die Industrie. Jetzt schnell und unkompliziert Arbeiter aus der Türkei holen! Fragen Sie nach Arbeitern aus der Türkei oder Osteuropa per Anfrageformular oder telefonisch an: +49 1741979330

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Voraussetzungen für türkische Arbeitnehmer

Türkische Arbeiter können eine Beschäftigung in der EU aufnehmen und von aufenthaltsrechtlichen Sonderbestimmungen profitieren. Als Drittstaatsangehörige erwerben aber ein Aufenthaltsrecht und können in Deutschland arbeiten. Türkische Leiharbeiter und Subunternehmer aus EU Ländern geben den Auftraggebern in Deutschland die Möglichkeit, ihre Projekte  fristgerecht und ohne Verzögerung zu erledigen. Ob in der Baubranche, Produktion, Logistik oder Industrie, – überall leiden viele Projekte unter Fachkräftemangel. Deshalb steigt die Nachfrage nach türkischen Leiharbeitern & Subunternehmern. 

Ein Aufenthaltsrecht entsteht laut dem Assoziationsabkommen, wenn ein türkischer Arbeitnehmer ordnungsgemäß auf dem regulären deutschen Arbeitsmarkt beschäftigt ist. Es gibt folgende rechtliche Voraussetzungen:

Unsere Branchen

Wir vermitteln Leiharbeiter und Subunternehmer aus der Türkei, Polen, Tschechien, Lettland, Ungarn, Kroatien, der Ukraine, Slowakei. Vertrauen Sie unserer Erfahrung in Arbeitskräfte Vermittlung.

Beschäftigung türkischer Arbeitnehmer mit Werkvertrag

Arbeiter aus der Türkei können im Rahmen fest vereinbarter
Beschäftigungskontingente, zur Ausführung von Werkverträgen zwischen ihrem Arbeitgeber und einem deutschen Unternehmen für eine begrenzte Zeit in Deutschland beschäftigt werden.

Jeder im Deutschland eingesetzte Leiharbeiter oder Subunternehmer aus der Türkei braucht einen gültigen Aufenthaltstitel samt Werkvertragsarbeitnehmerkarte. Der Aufenthaltstitel muss  bei der deutschen Vertretung im Heimatstaat beantragt werden.

Beschäftigung als Leiharbeitnehmer

Der Aufenthaltstitel gilt nicht für eine Tätigkeit als Leiharbeitnehmer.

Der Verleih und die Beschäftigung von Ausländern
ohne Genehmigung verstoßen gegen das Gesetz
zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung. Stellt sich bei einer Überprüfung heraus, dass bei der tatsächlichen Durchführung des Werkvertrages die Arbeitnehmer des ausländischen Unternehmens (Auftragnehmer) dem Auftraggeber zur Arbeitsleistung überlassen werden, haben alle Beteiligten mit strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen. 

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