Zeitarbeit Türkei
Arbeitnehmerüberlassung Türkei

Arbeiter aus der Türkei gesucht? Wir vermitteln Leiharbeiter & Subunternehmer
Vorteile der Leiharbeit aus der Türkei
Wir vermitteln Arbeitskräfte aus der Türkei
Wollen Sie Arbeiter aus der Türkei holen? Wir vermitteln deutschen Arbeitgebern zuverlässige und motivierte Arbeiter aus der Türkei, Polen, Tschechien und anderen EU Ländern für die Bereiche Elektrotechnik, Maschinenbau, Schlosserarbeiten, Baugewerbe, Heizung & Sanitär oder der Industrie. Mit qualifizierter Zeitarbeit und Subunternehmen aus der Türkei können deutsche Unternehmen Ihr Personalproblem lösen.
Voraussetzungen für türkische Arbeitnehmer
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Anspruch auf Erneuerung einer Arbeits- und damit auch der Aufenthaltserlaubnis nach einem Jahr Beschäftigung. -
Nach 3 Jahren Beschäftigung bei einem Arbeitgeber, kann der türkische Arbeiter sich für den gleichen Beruf bei jedem anderem Arbeitgeber bewerben. -
Nach vier Jahren Beschäftigung besteht ein uneingeschränkter Zugang zu jeder Beschäftigung mit Lohn- oder Gehaltsvertrag.
Unsere Branchen
Beschäftigung türkischer Arbeitnehmer mit Werkvertrag
Arbeiter aus der Türkei können im Rahmen fest vereinbarter
Beschäftigungskontingente, zur Ausführung von Werkverträgen zwischen ihrem Arbeitgeber und einem deutschen Unternehmen für eine begrenzte Zeit in Deutschland beschäftigt werden.
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Aufenthaltstitel -
Steuerpflicht für türkische Werkvertragsunternehmen (Auftragnehmer) und ihre Arbeitnehmer (zum Beispiel Lohn-/Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) -
Sozialversicherungsprlicht für türkische Abeiter in Deutschland -
Ausweispapiere : Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz soll mitgeführt und bei Bedarf beim Zollamt vorgelegt werden -
Entsendebescheinigungen -
Sozialversicherung -
Werkvertrag -
Mindestlohn
Beschäftigung als Leiharbeitnehmer
Der Verleih und die Beschäftigung von Ausländern
ohne Genehmigung verstoßen gegen das Gesetz
zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung. Stellt sich bei einer Überprüfung heraus, dass bei der tatsächlichen Durchführung des Werkvertrages die Arbeitnehmer des ausländischen Unternehmens (Auftragnehmer) dem Auftraggeber zur Arbeitsleistung überlassen werden, haben alle Beteiligten mit strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen.
