Beantragung Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch unter den Synonymen Leiharbeit und Personalleasing geführt. Dabei steht der Leiharbeiter in einem Arbeitsverhältnis mit dem verleihenden Unternehmen. Es gibt hier einen entsprechenden Vertrag, in dem alle Rechte und Pflichten des Verleihers festgelegt sind.
Dabei ist der wesentliche Unterschied zu einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis, dass das entleihende Unternehmen ein Weisungsrecht hat. Der Arbeitnehmer untersteht also nicht den Anweisungen des Unternehmens, in dem er arbeitet, sondern des Unternehmens, das ihn entleiht.
Der Entleiher und Verleiher regeln das Weisungsrecht und andere Konditionen untereinander in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dabei trägt der Entleiher die Verantwortung für die Sicherheit und angemessene Arbeitsbedingungen der Angestellten. Der Leiharbeiter erhält sein Geld auch vom verleihenden Unternehmen.
Die Arbeitnehmerüberlassung kann auf zwei Wegen erfolgen:
1. Zeitarbeitsfirmen
Diese Firmen haben sich auf Zeitarbeit International spezialisiert und stellen Angestellte für eine begrenzte Zeit für die Arbeit in einem anderen Unternehmen ein. Der Vorteil der Zeitarbeitsfirmen liegt hierbei darin, dass die Beschäftigten nicht selbst bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt werden, sondern nur bei dem entleihenden Unternehmen eingesetzt werden.
2. Kooperation zwischen Unternehmen:
Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum seine Mitarbeiter an ein anderes Unternehmen überlässt.
Was sind die Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung?
Einer der großen Vorteile ist die kurze Reaktionszeit. Kommt es zu einem Ausfall von Mitarbeitern, können diese schnell durch eine Arbeitnehmerüberlassung ersetzt werden. Auch bei Marktschwankungen und erhöhter Nachfrage in gewissen Zeiten kann der Bedarf an Personal flexibel angepasst werden. So kommt es nicht zu Engpässen und die Unternehmen können effektiver arbeiten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Entleihende weniger Pflichten hat. Er muss nur für die Sicherheit und angemessene Arbeitsverhältnisse des Beschäftigten sorgen. Für alles andere ist der Verleiher zuständig.
Der Vorteil für Unternehmen ist, dass sie keine aufwendige Personalsuche betreiben müssen. Das verleihende Unternehmen hat hat Personal mit den entsprechenden Qualifikationen zur Hand.
Ein Nachteil ist, dass das Personal nicht eigenes ist. Es ist also für Unternehmen wichtig, dass sie die Mitarbeiter neu einweisen und einarbeiten. Hier erfordert es natürlich Zeit und ist aufwendig.
Wenn die Frist der Arbeitnehmerüberlassung abgelaufen ist, muss der Beschäftigte die Stelle verlassen. Das bedeutet dann leider auch, dass eine Person, die eingearbeitet wurde, das Team verlassen muss und wieder jemand neues gefunden werden muss, der dann wieder eingearbeitet wird.
Ein weiterer Nachteil ist natürlich auch, dass Arbeitnehmende sich oft nicht mit dem Unternehmen identifizieren, in dem sie arbeiten. Sie haben weniger Loyalitätsgefühl, da sie nur für einen kurzen Zeitraum um Unternehmen angestellt sind. Das verleihende Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Qualität der geleisteten Arbeit. Sie sind nur für die Qualifikationen der Leiharbeiter verantwortlich.
Es ist für Unternehmen wichtig, dass sie sich der Vor- und Nachteile bewusst sind und dann ihre Entscheidung entsprechend fällen, ob sie Leiharbeiter vorübergehend bei sich einstellen möchten. Je nach Arbeit kann das kein Problem sein, wenn die Arbeiten nicht besonders verantwortungsvoll sind.