Was ist Zeitarbeit für die Logistik?

Zeitarbeit International ist Ihr Logistik-Experte: Seit über 20 Jahren sind wir mit Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen auf Logistik spezialisiert.  Kommen Sie zu uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz. Finden Sie die richtigen Logistikmitarbeiter: Kommissionierer, Lagerhelfer, Fachkräfte für Lagerlogistik, Verpacker, Staplerfahrer und Lagerleiter. Dank unserem großen Netzwerk in Osteuropa können wir rasch und unkompliziert Ihren Personalbedarf decken. Egal ob als Arbeitnehmerüberlassung oder als Werkvertrag – wir finden für Sie die richtige Personallösung. 

Wir bieten unseren Logistik Kunden:

Logistik Zeitarbeit - mit uns als Personaldienstleister

Eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden in der Logistik ist uns von Zeitarbeit International sehr wichtig. Wir sammeln Ihre Personalanforderungen und beraten Sie regelmäßig zu Personalbedarf und Umsetzung. Unser erfahrener Ansprechpartner betreut Sie persönlich und setzt Ihre Wünsche und Anforderungen rund um um die Arbeitnehmerüberlassung für die Logistik um.  

Zudem beraten wir Sie zu sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung. 

Kommissionierer aus Osteuropa

Wo wird das Personal für die Logistik eingesetzt?

Auf unser Personal in der Logistik können Sie sich verlassen. Schließlich kümmern wir uns intensiv um unsere Leiharbeiter und Subunternehmer aus dem EU-Ausland. Wir sorgen für ihre Unterkunft und betreuen unsere Arbeitskräfte vor Ort, inklusive Hilfe bei Behördengängen bis zum Personal-Transport. Wir investieren in Deutschkurse und Weiterbildunge,n sodass unser Logistik Personal aus Osteuropa sich in Ihrem Betrieb gut verständigen kann. Unser Logistik Personal kommt aus Osteuropa, aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, dem Baltikum und aus der Ukraine und wird für folgende Bereiche eingesetzt:

Lagerhaltung

Transport

Planung

Arbeitnehmerüberlassung Logistik

Durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sollen Unternehmen durch flexibel einsetzbare Leiharbeiter in die Lage versetzt werden, Produktions- und Arbeitsspitzen aufzufangen. Sollte kurzfristig Logistik Mehrarbeit ausfallen, kann diese vorübergehende Zeit dank Zeitarbeit überbrückt werden, ohne Mitarbeiter einstellen und diese dann wieder entlassen zu müssen. Beim Einsatz von Leiharbeitnehmern sind allerdings zahlreiche rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, die im Folgenden in einer Kurzübersicht dargestellt werden.

Mehr zur Arbeitnehmerüberlassung >>>

Erlaubnispflicht

Die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit zunächst nur auf ein Jahr befristet erteilt. Erst nach dreijähriger gewährleisteter Tätigkeit in der Arbeitnehmerüberlassung kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden. Ohne die vorliegende Erlaubnis sind Überlassungsverträge unwirksam. Zudem ordnet das Gesetz für diesen Fall an, dass zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Diese Regelung verpflichtet auch den Entleiher, stets das ordnungsgemäße Vorliegen der Überlassungserlaubnis zu überprüfen, da andernfalls ein Arbeitsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer entsteht.

Überlassungshöchstdauer

Die Überlassung von Arbeitnehmern erfolgt vorübergehend und ist seitdem auf eine Höchstdauer von 18 Monaten beschränkt. Die Überlassungsdauer ist arbeitnehmerbezogen zu beurteilen. Demnach darf derselbe Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Unternehmen überlassen werden.

Equal Treatment

Nach dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz des Equal Treatment haben Logistik-Leiharbeiter während ihres Einsatzes im Betrieb des Entleihers Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie Stammmitarbeiter. Dazu zählen unter anderem Arbeitszeitdauer, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Urlaub sowie arbeitsfreie Tage.

Equal Pay

Nach dem Grundsatz des Equal Pay hat jeder Zeitarbeitnehmer aus dem Ausland Anspruch auf ein Arbeitsentgelt in gleicher Höhe wie ein vergleichbarer Stammmitarbeiter des Entleihbetriebs. Vom Grundsatz des Equal Pay kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Hierbei ist nicht erforderlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind. Ein tariflich geringerer Lohn kann auch wirksam angewandt werden, wenn die Anwendbarkeit des entsprechenden Tarifvertrags arbeitsvertraglich vereinbart wird. Equal Pay gilt spätestens nach neun Monaten Überlassungsdauer zwingend. Das bedeutet, dass jedem Leiharbeitnehmer nach einer Beschäftigung von mehr als neun Monaten beim selben Einsatzbetrieb zwingend ein Entgelt wie dasjenige eines vergleichbaren Stammmitarbeiters zu zahlen ist.

Überlassungsvertrag

Der zwischen Verleiher und Entleiher geschlossene Überlassungsvertrag bedarf der Schriftform. In diesem Vertrag hat der Verleiher zu erklären, dass er die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Der Entleiher hat vertraglich anzugeben, welche besonderen Merkmale die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers hat, welche beruflichen Qualifikationen erforderlich sind und welche im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts gelten. Sofern der Verleiher die erforderliche Überlassungserlaubnis verliert, muss er den Entleiher unverzüglich über den Zeitpunkt des Wegfalls der Erlaubnis informieren.

Suchen Sie Arbeitnehmer für Logistik aus Osteuropa?