Arbeitnehmerüberlassung
Fachkräfte aus dem Ausland
Grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung.
Personalleasing Osteuropa
Wir haben Leiharbeiter aus dem Ausland aus fast allen Branchen:
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Produktionsmitarbeiter -
Kontrolleure -
Produktionshelfer -
Fließbandmitarbeiter -
Packhelfer -
Abfüller
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Ingenieure -
Maschinenbauer -
Elektrotechniker -
Bauingenieure -
Arbeitssicherheit Ingenieure
Warum Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland?
Wir als zuverlässiger Personaldienstleister
Wir als Personaldienstleister haben uns auf die grenzübergreifende Arbeitnehmerüberlassung aus Polen, Tschechien, Rumänien, Kroatien, Ungarn sowie andere Länder im europäischen Ausland spezialisiert und haben vielfältige Kontakte aufgebaut. Dieses Netzwerk gewährleistet eine professionelle und rasche Vermittlung von Leiharbeitern. Der osteuropäische Arbeitsmarkt zeichnet sich durch den Vorteil aus, dass dort viele qualifizierte Beschäftigte aus Bereichen wie Handwerk, Bau und Industrie, Logistik, Produktion händeringend nach guter Arbeit in Deutschland Ausschau halten. Sie müssen uns nur Ihre Anforderungen mitteilen, wir vermitteln Ihnen die passenden Leiharbeiter und auch Subunternehmer aus Osteuropa. Auch bei kurzfristigem Bedarf können Sie sich an uns wenden.
Arbeitnehmerüberlassung Ablauf
1. Arbeitnehmerüberlassung Beantragung
2. Formulierung der Anforderungen
3. Überlassung von Arbeitskräften
4. Leiharbeiter am Arbeitsort
Internationale Arbeitnehmerüberlassung - Voraussetzungen
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Erlaubnis für eine gewerbemäßige Arbeitnehmerüberlassung -
Arbeitsvertrag -
Equal-Pay-Grundsatz -
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Sobald der Leiharbeitnehmer in einem Unternehmen bei einem Entleiher tätig ist, tritt der sogenannte „Equal-Pay-Grundsatz“ in Kraft. Der besagt, dass der Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unter denselben Arbeitsbedingungen arbeiten darf wie ein vergleichbarer Festangestellter des betreffenden Unternehmens.
Zwischen dem Verleiher und dem Entleiher wird ein sogenannter schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag verpflichtet sich der Verleiher, dem Entleiher vorübergehend eine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, für die der Entleiher ein Entgelt an den Verleiher zu zahlen hat.