Arbeitnehmerüberlassung aus Drittstaaten
Erfahrenes Personal aus Bosnien, Serbien, Albanien und Mazedonien
Wenn Sie auf der Suche nach zuverlässigen Leiharbeitern und Subunternehmern, qualifizierten Fachkräften oder fleißigen Hilfskräften sind, unterstützen wir Sie gerne mit unseren umfassenden Personallösungen. Als erfahrener Personaldienstleister haben wir uns auf die Vermittlung von Arbeitskräften aus Bosnien, Albanien, Serbien und Mazedonien spezialisiert.
Unser Leistungsspektrum umfasst die Vermittlung von Subunternehmern, Arbeitnehmerüberlassung, Dienst- und Werkverträgen, Outsourcing sowie die Entsendung von Fachkräften aus Drittstaaten und Osteuropa. Dabei übernehmen wir für Sie die gesamte Organisation und sorgen für reibungslose Abläufe – schnell, effizient und zuverlässig.
- Produktionsmitarbeiter
- Kontrolleure
- Produktionshelfer
- Fließbandmitarbeiter
- Packhelfer
- Abfüller
- Lagerhelfer
- Versandmitarbeiter
- Verpacker
- Sortierer
- Industriereiniger
- Lagermitarbeiter
Was sind Ihre Vorteile der Zusammenarbeit mit ausländischen Arbeitskräften aus Drittländern?
Die Zusammenarbeit mit Arbeitern aus Drittländern bietet Ihnen Planungssicherheit, Fachkompetenz und Flexibilität, während ein spezialisierter Dienstleister wie wir den gesamten organisatorischen und rechtlichen Aufwand für Sie übernimmt.
- Schneller Zugang zu Fachkräften – Wir vermitteln Ihnen qualifizierte Arbeiter aus Bosnien, Albanien, Serbien, Mazedonien und weiteren Drittländern.
- Kalkulierbare Kosten – Transparente Verträge (Subunternehmervermittlung, Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträge) geben Ihnen volle Planungssicherheit.
- Fachkräftemangel überwinden – Sichern Sie Ihre Projekte durch verlässliches Personal, auch in Branchen mit Engpässen.
- Viele Arbeitskräfte aus Drittstaaten zeichnen sich durch hohe Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Zuverlässigkeit aus.
- Fachkräfte aus Drittländern bringen internationale Arbeitserfahrung mit und und können in multinationalen Teams ein Vorteil sein.
- Reibungslose Abwicklung – Wir übernehmen für Sie Bürokratie, Visa-Verfahren und rechtliche Formalitäten.
- Alles aus einer Hand – Von der Auswahl über die Anreise bis zur rechtssicheren Entsendung – wir kümmern uns um alles.
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Was sind Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften aus Drittländern?
Als erfahrener Personaldienstleister erfüllen wir sämtliche gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit Arbeitskräften aus Drittländern. Wir übernehmen die Einholung von Genehmigungen, die rechtssichere Vertragsgestaltung sowie alle notwendigen Visa- und Entsendungsformalitäten. Zudem sorgen wir für eine reibungslose Organisation von Anreise, Unterkunft und Betreuung – damit Sie jederzeit auf der sicheren Seite sind.
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis: Jede Arbeitskraft aus einem Drittland benötigt ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis.
- Entsendung / A1-Bescheinigung (bei Entsendung aus dem Heimatland): Dient als Nachweis, dass Sozialabgaben im Herkunftsland gezahlt werden.
- Einhaltung deutscher Arbeitsgesetze: Arbeitszeit, Mindestlohn, Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Verträge: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Werk- oder Dienstvertrag, Subunternehmervertrag
- Organisatorisches: Unterkunft, Integration & Einarbeitung am Arbeitsort
- Sozialversicherung: Je nach Vertragsmodell in Deutschland oder im Herkunftsland geregelt.
Arbeitnehmerüberlassung aus Drittstaaten Ablauf:
- Personal Beantragung über den Anfrageformular oder telefonisch unter +49 171 6598091
- Anforderungen Definition: Branchen, Tätigkeitsbereiche, Anzahl Arbeiter, Qualifikationen, Zeitraum, Vertragsart.
- Arbeitskräfte Überassung: wir kümmern uns um die komplette Abwicklung, erledigen das notwendige Formular- und Genehmigungswesen.
- Leiharbeiter am Arbeitsort: wir kümmern uns um die Unterkunft, die Verpflegung sowie den Transport.
